Liebe Gartenfreunde,

der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. mit Sitz in der Pölkenstraße verschickte Ende November bzw. Anfang Dezember ein Schreiben an die Pächter der Quedlinburger Kleingartenanlagen Taubenbreite sowie der Holzbreite II. In diesem Schreiben wurde eine Erhöhung des Pachtpreises auf 15 Cent bzw. 12 Cent je Quadratmeter angekündigt. Diese Erhöhung erfolgte auf eigene Faust und ohne Verlangen der Bodeneigentümer. Die Schreiben befinden sich auch aktuell auf der Internetseite des Regionalverbandes als Download abrufbar.

Bitte beachtet daher nachfolgende Hinweise.

Pachtpreiserhöhung – Was muss ich wissen?

Pachtpreisobergrenze

Der Pachtpreis darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. 

Fristen Beachten

Das Pachtjahr beginnt nach den aktuellen Pachtverträgen am 1. Dezember eines Jahres. Das sogenannte Pachterhöhungsverlangen muss vor Beginn des neuen Zeitraumes eingegangen sein

Sonderkündigungsrecht

Die Erhöhung der Pacht berechtigt zur Kündigung des Kleingartenpachtvertrages (15. Werktag des Zahlungszeitraumes)

Erhöhung nur alle 3 Jahre

Der Pachtpreis kann erst 3 Jahre nach Vertragsschluss oder einer vorhergehenden Anpassung erfolgen.

Zurückweisung des aktuellen Pachterhöhungsverlangen

Nach den Rückmeldungen und aus stichprobenartigen Befragungen betroffener Gartenfreunde bestehen aktuell erhebliche Zweifel an der fristgerechten Zustellung. Sehr viele Pächter berichten sogar, überhaupt keine Information erhalten zu haben. Auch ist gerade bei neueren Verträgen eine Erhöhung der Pacht aus oben genannten Gründen ebenso nicht möglich.

Wir empfehlen daher allen betroffenen Kleingärtnern das Pachterhöhungsverlangen zurückzuweisen. Gerne könnt ihr bei verspätetem Erhalt hierfür unseren Vordruck verwenden.