Am 06. Mai 2026 fand das zweite Online-Seminar des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. zum Thema „Pachtsysteme im Kleingartenwesen“ statt. Referent war erneut Rechtsanwalt Karsten Duckstein. Zeitweise verfolgten nach Angaben im Webinar über 70 Teilnehmer die Veranstaltung.
Im Mittelpunkt des Vortrages standen diesmal die historischen Wurzeln des heutigen Kleingartenwesens sowie die Entwicklung der verschiedenen Verpachtungsmodelle – angefangen bei Armengärten und der Schreberbewegung bis hin zum heutigen Bundeskleingartengesetz.

Vom VKSK-System zur heutigen Verwaltungsvollmacht
Besonders interessant war der historische Rückblick auf die DDR-Zeit. Dort waren die Bezirks- und Kreisverbände des VKSK als juristische Personen organisiert und traten als zentrale Verpächter der Kleingartenanlagen auf. Die örtlichen Kleingärtnervereine übernahmen dagegen überwiegend Verwaltungsaufgaben.
Im Vortrag wurde deutlich, dass viele der heute insbesondere in Ostdeutschland verbreiteten Verwaltungsvollmachtsmodelle ihren Ursprung genau in diesen historischen Strukturen haben.
Rechtsanwalt Duckstein stellte dabei verschiedene Pachtsysteme gegenüber:
- Grundstückseigentümer → Kleingartenpächter
- Grundstückseigentümer → Kleingärtnerverein → Kleingartenpächter
- Grundstückseigentümer → Kleingartenverband → Kleingärtnerverein → Kleingartenpächter
- Grundstückseigentümer → Kleingartenverband → Kleingartenpächter (Kleingärtnerverein nur Verwalter)
Vor allem das letztgenannte Modell der Verwaltungsvollmacht wurde ausführlich behandelt. Nach Darstellung im Webinar soll dieses Modell den Verwaltungsaufwand der Kleingartenverbände reduzieren, indem operative Aufgaben kostengünstig durch ehrenamtliche Vorstände der Kleingärtnervereine übernommen werden.
Zwischen Verwaltung und gelebtem Zwischenpachtverhältnis
Im Verlauf des Webinars wurde allerdings auch deutlich, wie schwierig die klare Trennung zwischen „reiner Verwaltung“ und einem tatsächlich gelebten Zwischenpachtverhältnis in der Praxis sein kann.
Denn vielerorts übernehmen die Kleingärtnervereine vor Ort nahezu sämtliche Aufgaben:
- Abschluss und Verwaltung von Unterlagen
- Übergaben von Parzellen
- Kontrolle der Anlagen
- Kommunikation mit Pächtern
- Vorbereitung von Kündigungen
- praktische Organisation vor Ort
Gleichzeitig sollen rechtliche Risiken wie Zahlungs- oder Räumungsansprüche formal weiterhin beim Kleingartenverband verbleiben. Gerade an dieser Stelle wurde sichtbar, warum die unterschiedlichen Modelle in der Praxis immer wieder zu Diskussionen führen. Denn je stärker die Vereine tatsächlich wie eigenständige Zwischenpächter auftreten, desto schwieriger wird die saubere rechtliche Abgrenzung.
Diskussion um neue Verwaltungsvollmachten
Für Diskussionen sorgte zudem die Aussage, dass neue Verwaltungsvollmachten künftig teilweise direkt an konkrete Vorstandsämter beziehungsweise namentlich benannte Vorstandsmitglieder der Kleingärtnervereine gekoppelt werden sollen. Im Zusammenhang mit § 4 Bundeskleingartengesetz wurde hierzu die Frage gestellt, wie sich eine solche personenbezogene Konstruktion mit dem gesetzlichen Leitbild vereinbaren lässt. Das Bundeskleingartengesetz sieht bei der Verwaltung von Kleingartenanlagen ausdrücklich kleingärtnerisch gemeinnützige Organisationen als Träger vor.
Die Antwort des Referenten lautete sinngemäß, dass die Vollmacht nicht an die Privatperson selbst, sondern an das jeweilige Vorstandsamt gekoppelt werden solle. Inwieweit eine solche Konstruktion den Anforderungen des § 4 Bundeskleingartengesetz dauerhaft gerecht wird, blieb im Webinar letztlich offen. Gerade diese Diskussion zeigte erneut, wie komplex die heutigen Verbands- und Verwaltungsstrukturen inzwischen geworden sind.
Alte Verträge und die Folgen der Wiedervereinigung
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrages waren sogenannte DDR-Altverträge. Dabei wurde unter anderem auf die Schwierigkeiten bei der heutigen Beweisführung hingewiesen, insbesondere wenn Unterlagen aus der Zeit vor 1990 fehlen. Auch die Unterschiede zwischen den früher zulässigen Erholungsbauten der DDR und den heutigen Regelungen des Bundeskleingartengesetzes wurden thematisiert. Zudem wurde auf die besondere Übergangsvorschrift des § 20a BKleingG verwiesen.
Fazit
Das Webinar zeigte erneut, wie eng Geschichte, Vereinsrecht, Pachtrecht und Verbandsstrukturen im heutigen Kleingartenwesen miteinander verwoben sind. Gerade die Diskussionen um Verwaltungsvollmachten, Zwischenpachtmodelle und Verantwortlichkeiten machen deutlich, dass viele Konstruktionen in der Praxis deutlich komplizierter geworden sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Trotz unterschiedlicher Auffassungen war die Veranstaltung erneut eine interessante Gelegenheit zum fachlichen Austausch über die Zukunft und Organisation des Kleingartenwesens in Sachsen-Anhalt.

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